Netzwerkkabel vom NT im Flur zum Router im Wohnzimmer möglich? - Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet. (2024)

Netzwerkkabel vom NT im Flur zum Router im Wohnzimmer möglich? - Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet. (3)

  • NoFloXx
  • 6. Juli 2020 um 00:12
1. offizieller Beitrag

    Moin,

    also bei uns wird aktuell Glasfaser ausgebaut von 'Deutsche Glasfaser'.

    Soweit war auch schon die Hausbegehung usw..

    Da ich in einer Mietwohnung wohne, hat mein Vermieter schon vom Keller aus ( wo der HÜP hinkommt ) ein Netzwerkkabel in meine Wohnung gelegt.

    Nun ist es aber so, dass das Netzwerkkabel im Flur liegt und meine FritzBox im Serverschrank im Wohnzimmer. Da ich den NT nicht kenne, wollte ich gerne wissen, ob dann einfach beim Anschluss ein weiteres Netzwerkkabel vom NT ins Wohnzimmer verlegen kann oder geht am NT nur ein NEtzwerkkabel?

    Im Grunde wäre es ja egal, ob die FritzBox nun direkt neben dem NT steht oder ca. 8m weiter im Wohnzimmer?

    Die Deutsche Glasfaser wollte mir eine weitere Hausbegehung aufs Auge drücken, die noch kostenpflichtig obendrauf wäre. Das habe ich erstmal abgelehnt.

    Aber das sollte doch so gehen, wie ich mir das vorstelle, oder!?

    Nicht jeder möchte ja den Router direkt neben dem NT haben....?

  • NoFloXx6. Juli 2020 um 00:13

    Hat den Titel des Themas von „Netzwerkkabel verlängern?“ zu „Netzwerkkabel vom NT im Flur zum Router im Wohnzimmer möglich?“ geändert.

    • 6. Juli 2020 um 00:37

      Hallo NoFloXx,

      willkommen in unserem Forum.

      Die Verbindung zwischen HÜP und ONT wird von Deutsche Glasfaser mit einem LWL-Kabel realisiert. Wie erst heute diskutiert wurde, ist es von Deutsche Glasfaser nicht vorgesehen, dass sich zwischen HÜP und ONT eine kundeneigene Kabelinfrastruktur befindet.

      Damit der ONT in deiner Wohnung platziert werden kann, muss von deinem Vermieter ein maximal 20m langer Kabelweg vorbereitet werden. Der Kabelweg muss diese Anforderungen [Seite 8] erfüllen, damit Deutsche Glasfaser ein LWL-Kabel einziehen kann.

      Aus deiner Schilderung, dass dein Vermieter bereits ein Netzwerkkabel vom Keller in die Wohnung verlegt hat, schließe ich, dass dein ONT im Keller (dort wo das Netzwerkkabel endet) platziert werden soll.

      Die neuen ONT's von Deutsche Glasfaser (schwarzes Design) verfügen lediglich über einen RJ45-Anschluss. Ältere Varianten verfügen über mehrere (vier) Anschlüsse. Von diesen kann jedoch ausschließ Anschluss Nr. 1 genutzt werden.

      Um die in deinem Wohnzimmer befindliche Fritz!Box mit dem ONT zu verbinden, kannst du das in deinem Flur endende TP-Kabel selbstverständlich verlängern. Die einfachste Möglichkeit wäre der Einsatz einer RJ45-Kupplung um zwei TP-Kabel miteinander zu verbinden. Dabei ist es wichtig, dass die Gesamtlänge der Kabelverbindung kleiner/gleich 100m ist. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt sein, musst du zur Verlängerung eine aktive Komponente (bspw. einen unmanaged Switch) einsetzen.

      • 6. Juli 2020 um 01:11

        Hallo und danke für die freundliche Aufnahme.

        Mein Vermieter meinte, dass ja dann im Flur eine Steckdose frei sein muss ( was auch der Fall ist ) und der Rest wäre ja dann Sache von der Deutschen Glasfaser.

        Es liegt ein fertiges Netzwerkkabel mit Stecker im Flur, im Keller ist das Kabelende offen ( also ohne Stecker ). Keine Ahnung, was damit passiert.

        Mir wurde nur von der Deutschen Glasfaser erklärt, dass bei meinem Anschluss das NT im Flur installiert werden soll und daran dann der Router. Bei einer Verlegung müsste eine erneute, kostenpflichtige Hausbegehung stattfinden.

        Aber wenn doch an das NT eh der Router kommt, kann ich doch da dann auch einfach ein längeres Netzwerkkabel verlegen, sehe da kein Problem?

        Oder verstehe ich da gerade was falsch?

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        • 6. Juli 2020 um 06:54

          Guten Morgen NoFloXx,

          ich kann in dieser Angelegenheit nur dass widerholen, was ich bereits geschrieben habe. Bitte sieh dir das verlinkte Bild der Anschlussseite eines ONTs an. Das Gerät verfügt neben einem Stromanschluss nur über eine LWL-Buchse (SC-APC) zum Anschluss an den HÜP und eine RJ45-Buchse zum Anschluss deines Routers.

          Zum besseren Verständnis findest du hier einige Bilder und kurze Erklärungen zur gesamten Hausinstallation von Deutsche Glasfaser.

          Sollte sich zwischen dem HÜP und deiner Wohnung kein vorbereiteter Leitungsweg, sondern lediglich ein TP-Kupferkabel befinden, kann der ONT nur im Keller platziert werden. Wie bereits erwähnt, ist die Verbindung zwischen HÜP und ONT Angelegenheit des Providers. Und der Provider verwendet dazu keine durch den Kunden bereitgestellte Kabel (und erst recht keine TP-Kupferkabel).

          Für die Verbindung zwischen ONT und Router ist der Kunde (also Du) verantwortlich. Es muss ein TP-Kabel der Kategorie CAT 5e (oder besser) verwendet werden. Die Länge des Kabels darf 100m nicht überschreiten.

          Ich empfehle dir nochmals mit deinem Vermieter in Kontakt zu treten und unter Umständen gemeinsam mit Deutsche Glasfaser (telefonisch) zu sprechen. Sicherlich lässt sich auf diese Weise das vorliegende Missverständnis klären (auch ohne neue Hausbegehung). Viel Erfolg Netzwerkkabel vom NT im Flur zum Router im Wohnzimmer möglich? - Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet. (5)

          • 6. Juli 2020 um 08:34
          • Offizieller Beitrag

          Da die DG gesagt hat, der NT kommt in den Flur, gehen wir einfach mal davon aus, dass das so ist. Wir wissen ja nicht, was der Vermieter mit der DG vereinbart hat. Das Netzwerkkabel, das zwischen Keller und Flur liegt, wird dann wohl ein optisches Kabel sein.

          Am NT wird der Router mit einem normalen Twisted-Pair Ethernetkabel angeschlossen. Vom NT zum Router darf die Leitung insgesamt maximal 100 Meter lang sein (wobei es noch ein paar Randbedingungen bzgl. Kabelart gibt). Die paar Meter vom Flur zum Serverschrank im Wohnzimmer sind also kein Problem.

          Falls dort eine andere Lösung gebaut werden sollte (also NT im Keller und elektrisches Ethernet bis zum Flur), wäre der weitere Weg aber genau der gleiche, solange die Gesamtlänge vom Keller bis zum Router nicht größer als 100 Meter ist. Nur würde dann das Kabel zum Router nicht direkt im NT im Flur stecken sondern in einer Netzwerkdose oder einer RJ45 Kupplung im Flur.

          Den NT solltest du nicht eigenmächtig an eine andere Stelle verlegen. Wenn der also im Flur installiert wird, muss dort in unmittelbarer Nähe eine Steckdose sein. Der NT wird über ein kleines Steckernetzteil mit Strom versorgt. Wenn der Vermieter schon ein Netzwerkkabel verlegt hat, wird er auch darauf geachtet haben.

          • 16. Dezember 2020 um 23:17

            Könnte ich denn, sobald die DG den NT in meinem Flur installiert und in Betrieb genommen hat, diesen dann 'einfach' ins Wohnzimmer in den Serverschrank verlegen, das Netzwerkkabel vom Vermieter mit einer Brücke verlängern in den Flur und habe den Anschluss dann im Wohnzimmer, wie ich es eigentlich haben wollte?
            Die DG wollte sich auf die Verlegung des NT nur einlassen, wenn ich diese Kosten übernehme ( wären zwischen 80-160 EUR ) und das sehe ich nicht ein, wenn ich das einfach mit einer Brücke selber machen könnte?

            Würde doch funktionieren, da das Netzwerkkabel ja nur 'verlängert' werden müsste und im Serverschrank hat der NT ja dann den Stromanschluss usw..

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            • 17. Dezember 2020 um 00:15
            • Offizieller Beitrag

            Können schon, aber streng genommen darfst du das nicht. Der NT gehört der Deutschen Glasfaser und in den Vertragsbedingungen steht, dass du den in Ruhe lässt. Technisch bräuchtest du eine Kupplung für SC/APC und ein SC/APC-SC/APC Simplex Single-Mode Kabel. Wenn dir nicht sonnenklar ist, warum das so ist und was das heißt, solltest du das lieber lassen. Im Problemfall bist du mit einem verlegten NT in einer ungünstigen Situation und musst ggf. einen Technikereinsatz bezahlen. Ich weise zur Abgrenzung mal darauf hin, dass du nach TKG im Prinzip einen "passiven Anschluss" verlangen darfst, also einen Anschluss direkt an die Glasfaser, aber das ist eine andere Sache, denn wie gesagt gehört der NT trotzdem der DG und du darfst damit nicht machen, was du willst.

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